§ 13b absatz 2 nr. 8 ustg
13b abs 2 nr 1 ustg beispiel In den in Absatz 2 Nummer 8 Satz 1 genannten Fällen schuldet der Leistungsempfänger die Steuer unabhängig davon, ob er sie für eine von ihm erbrachte Leistung im Sinne des Absatzes 2 Nummer 8 Satz 1 verwendet, wenn er ein Unternehmer ist, der nachhaltig entsprechende Leistungen erbringt; davon ist auszugehen, wenn ihm das zuständige.
13b ustg 1. Werklieferungen und nicht unter Absatz 1 fallende sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers; 2. Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens; 3. Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen; 4.
13b abs 2 nr 7 ustg anlage 3 1 Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG). 2 § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG bleibt unberührt. 1 Lieferungen von Gold mit einem Feingehalt von mindestens Tausendstel, in Rohform oder als Halbzeug (aus Position des Zolltarifs) und von Goldplattierungen mit einem Goldfeingehalt von mindestens Tausendstel (aus.
§13b ustg einfach erklärt Die Erweiterung der Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigungsleistungen gem. § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG betrifft nur solche Unternehmen, die als Auftraggeber selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringen.
13b abs 2 nr 7 ustg anlage 3 5 In den in Absatz 2 Nummer 8 Satz 1 genannten Fällen schuldet der Leistungsempfänger die Steuer unabhängig davon, ob er sie für eine von ihm erbrachte Leistung im Sinne des Absatzes 2 Nummer 8 Satz 1 verwendet, wenn er ein Unternehmer ist, der nachhaltig entsprechende Leistungen erbringt; davon ist auszugehen, wenn ihm das zuständige.
§ 13b ustg bauleistungen
In § 13b Absatz 7 Satz 5 werden die Wörter „im Sinne des Satzes 1" durch die Wörter der Leistungsempfänger die Steuer für derartige Umsätze nicht nach § 13b Absatz 5 Satz 1 oder Satz 3 schuldet" gestrichen. 6. § 22 Absatz 2 Nummer 6 Leistungsempfänger davon ausgegangen, dass der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b auf. § 13b abs. 2 nr. 4 ustg beispiele Der § 13b UStG regelt, dass bei bestimmten Geschäften die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht. Dieses Reverse-Charge-Verfahren kommt vor allem bei Geschäften über Landesgrenzen hinweg zum Einsatz. Es betrifft unter anderem Bauleistungen, Emissionshandel, Entsorgung von Produktionsabfällen und Leistungen aus dem Ausland.
§13b ustg einfach erklärt 8 1 Bauträger, die ausschließlich eigene Grundstücke zum Zwecke des Verkaufs bebauen, führen eine bloße Grundstückslieferung mit der Folge aus, dass sie für an sie erbrachte, in § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 UStG genannte Leistungen grundsätzlich nicht Steuerschuldner nach § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG sind; § 13b Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5 Satz.